Hessische Landeshauptstadt nun "Hotspot" +++ Was für Spiele und Trainings zu beachten ist

Das jüngste Bund-Länder-Treffen hat mit dem reinen Blick auf den Sport keine neuerlichen Einschränkungen mit sich gebracht. Doch die gibt es in Wiesbaden seit Sonntag aus einem anderen Grund: Die hessische Landeshauptstadt fällt nun die Corona-Hotspot-Regeln. Die treten in Kraft, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Am Donnerstag lag der Wert in Wiesbaden bei 385,1, am Freitag bei 390,5. Am Samstag lag der Wert in Wiesbaden mit 461,2 auch am Samstag über der 350er-Marke (im Rheingau-Taunus-Kreis bei 319,6, in Limburg-Weilburg bei 303,6 und im Main-Taunus-Kreis bei 258,7). Daher gelten ab dem nächsten Tag – also dem Sonntag – neue Regeln, die auch den Sport betreffen. Wie die genau aussehen, hat das Sportamt nun bereits zusammengefasst. Wichtig ist: Diese Regelungen gelten erst, wenn Wiesbaden als „Hotspot“ gilt.

2G-Regelung auf Sportplätzen: Draußen, also unter freiem Himmel, gilt auf Sportplätzen die 2G-Regelung. „ALLE auf dem Sportgelände anwesenden Personen müssen geimpft oder genesen sein und ihren Nachweis vorlegen (2G-Regelung)“, heißt es vonseiten des Sportamts wörtlich. Auf Nachfrage bestätigt das Sportamt, dass somit ungeimpfte Zuschauer sowie Amateurspielerinnen und -spieler, die auch keinen gültigen Genesenennachweis vorlegen können, nicht mehr teilnehmen können.

Andere Regelung für Schüler, Kinder und Studierende

Ausgenommen sind davon Personen, „die an einer regelmäßigen Testung im Rahmen eines verbindlichen Schutzkonzepts für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende an Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen“ teilnehmen. Damit ist beispielsweise das Schüler-Testheft gemeint. Bei Kindern unter sechs Jahren – oder Kinder, die älter als sechs Jahre, aber noch nicht eingeschult sind –, „werde ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen“.

Des Weiteren bleibt es auch bei der Regelung, dass für Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und ähnliche Personen, die nicht geimpft oder genesen sind (unabhängig, ob angestellt, selbstständig oder ehrenamtlich tätig), die Testpflicht nach den Arbeitsschutzregelungen des Bunds gilt. Soll heißen: Personen aus dieser Gruppe dürfen auch dann teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis nach den bereits gültigen Regeln vorlegen – und damit auch die Innenräume betreten.

Innenräume: 2G-Plus oder 2G-Booster

Für alle anderen gilt bei der Nutzung von Innenräumen (Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume) die 2G-Plus-Regelung. Von dem zusätzlichen Testnachweis sind nur Menschen befreit, die eine sogenannte Booster-Impfung oder Auffrischungsimpfung erhalten haben. Die Sportplätze bleiben zudem für die Öffentlichkeit geöffnet, es gelten bei Nutzung aber für jeden die Hotspot-Regeln.

Zuschauer: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln behalten freilich ebenfalls ihre Gültigkeit. Mit Blick auf die Zuschauer gilt außerdem: Es sind maximal 250 Zuschauer erlaubt. Auf Nachfrage erläutert das Sportamt, dass Spieler, Trainer und Schiedsrichter bei dieser 250er-Marke in Wiesbaden nicht mitgezählt werden.

Quelle: FuPa.net

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