Nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern verlängert Hessen den Lockdown - und öffnet ein bisschen mehr als gedacht. Ministerpräsident Bouffier hält das trotz steigender Infektionszahlen für verantwortbar. Sport ist demnach für bis zu maximal 20 Kinder unter 14 Jahren ab Montag (08.03.2021) erlaubt, sofern die Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt. 

Das Land Hessen setzt die neuen Beschlüsse des Corona-Gipfels von Bund und Ländern fast eins zu eins um. Das heißt: Der Lockdown wird nach einer Entscheidung des hessischen Corona-Kabinetts vom Donnerstag ein weiteres Mal verlängert, diesmal bis 28. März. Aber von Montag, 8. März, an greifen vereinzelte vorsichtige Lockerungen, wie Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) mitteilten.

So können am Montag nach den Friseuren nicht nur Buchhandlungen öffnen, sondern es darf auch wieder jeder in Baumärkten einkaufen. Sie waren im Gipfelbeschluss nicht genannt worden, sind aber in anderen Bundesländern wie dem benachbarten Bayern schon seit einigen Tagen wieder offen. (Die Regeln für Hessen im Einzelnen finden Sie hier.)

Mit Termin geht was

Der restliche Einzelhandel, aber auch Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios können Kunden nach gebuchter Terminvereinbarung empfangen. Privat dürfen sich wieder zwei Hausstände treffen. Sonderregeln für Geimpfte gibt es erst einmal nicht.

Weitere mögliche Öffnungsschritte im Zwei-Wochen-Rhythmus richten sich danach, ob die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz von Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern unter einem Wert von 100 bleibt oder sogar die 50 unterschreitet.

"Normalerweise keine Idee"

Am Donnerstag lag die Inzidenz um 0.00 Uhr laut Robert-Koch-Institut in Hessen bei 68 – mit anwachsender Tendenz. "Wir wären normalerweise nie auf die Idee gekommen, bei steigenden Zahlen bestimmte Dinge zu lockern", sagte Bouffier und wies auf die Verbreitung der ansteckenderen britischen Virus-Variante hin.

Man müsse den Gesundheitsschutz aber abwägen mit den Folgen des lang anhaltenden sozialen und wirtschaftlichen Lockdowns und verbesserter Möglichkeiten beim Testen und Impfen. "Viele können nicht mehr", sagte der Regierungschef. Es gebe daher Lebensbereiche, in denen die Inzidenz bei aller gebotenen Vorsicht nicht mehr die maßgebliche Rolle für Öffnungen spielen dürfe.

Landesweite Inzidenz entscheidet

Die aktuellen Beschlüsse, die auch weitere mögliche Öffnungsschritte nennen, sollten "Perspektiven für alle" bieten. Sie seien als Kompromiss vom Dreiklang "Vorsicht, Vertrauen und Verantwortung" geprägt. Die hessische Wirtschaft reagierte "frustriert" und forderte mehr Lockerungen nach "quälend langen Wochen", wie Eberhard Flammer es formulierte, der Präsident des Industrie- und Handelskammertages.

Bouffier warnte angesichts der Virus-Varianten aber vor zu schnellen Öffnungen. Man dürfe auch nicht das völlig falsche Signal setzen, die Pandemie sei vorbei. Über weitere Lockerungen wird auf Grundlage der landesweiten Infektionslage entschieden, nicht nach der in den Kreisen und kreisfreien Städten. Das bedeutet: Landesweit gelten die gleichen Regeln, unabhängig von der möglicherweise besseren oder schlechteren Lage in einzelnen Kreisen. Sonst hätte laut Bouffier die Gefahr bestanden, "dass wir einen Tourismus bekommen von einem Kreis in den anderen".

Gesundheitsminister Klose betonte: Man werde gegebenenfalls auch wieder einen Schritt zurückgehen, falls die Zahl der Infektionen wieder stärker steige. Derzeit könnten die Öffnungen aber mit den jeweils geltenden Hygienebestimmungen verantwortet werden. Auch an den Kliniken habe sich die Lage entspannt. Dies habe auch damit zu tun, dass inzwischen mehr als 80 Prozent der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen geimpft seien. "Wir haben jetzt fast drei Monate der Rot-Phase hinter uns. Wir sind jetzt auf Gelb. Und wir haben den Blick auf Grün", sagte Klose.

Reaktionen auf neue Corona-BeschlüsseEinzelhandel frustriert, aber Buchhändler freuen sich

Die bis vorerst 28. März geltenden Beschlüsse im Einzelnen:

  • Mehr private Kontakte: Bislang darf ein Hausstand nur eine weitere Person treffen. In Zukunft dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Hausständen treffen, Kinder bis 14 Jahren nicht mitgerechnet.
  • Öffnung von Buchhandlungen, Baumschulen und Baumärkten: Einige Bundesländer waren hier bereits vorgeprescht. Die Kundenzahl wird begrenzt, auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche. Ist die Fläche größer, ist jeweils pro 20 zusätzlichen Quadratmetern ein weiterer Kunde erlaubt. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb wieder aufnehmen. Blumenläden dürfen nun ebenfalls bundesweit öffnen. Hessen hatte das schon früher entschieden.
  • Masseure, Kosmetik- oder Nagelstudios: Anbieter "körpernaher Dienstleistungen" können wieder loslegen. Wo die Maskenpflicht aus praktischem Grund von Kunden nicht erfüllt werden kann, sind negative Schnelltests Pflicht.
  • Shopping mit Termin: Bestellen und Abholen ging zuletzt schon. Ab Montag darf der Einzelhandel das sogenannte "Click-and-meet" anbieten: Jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen.
  • Kultur und Freizeit mit Termin: Auch der Besuch von Museen, Schlössern oder Zoos wird möglich – mit vorher gebuchtem Termin. Die Kontaktdaten müssen hinterlegt werden.
  • Mehr Sport: In Fitnessstudios geht wieder was - mit Einzelterminen. Erlaubt ist nur eine Person je 40 Quadratmetern Trainingsfläche. Freizeit- und Amateursport sind ansonsten gemäß der neuen Kontaktregeln möglich, also mit bis zu zwei Haushalten und höchstens fünf Personen. Kinder bis 14 Jahren dürfen Sport unter freiem Himmel auch in Gruppen machen.
  • Notbremse: Sie greift, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz landesweit über 100 steigt. Dann treten die aktuellen, noch bis Sonntag geltenden strengeren Regeln wieder in Kraft.
  • Mehr Tests: Auf Kosten des Bundes soll von kommender Woche an jeder Hesse einmal in der Woche einen kostenlosen Schnelltest bei anerkannten Teststellen machen können - auch wenn er keine Symptome hat. Die Anbieter - Ärzte, Apotheker oder Center - rechnen laut Bouffier direkt mit der kassenärztlichen Vereinigung ab. "Diese Tests gibt es zu Millionen", sagte der Ministerpräsident. Bei den gerade erst zugelassenen Selbsttests werde es noch etwas dauern, bis sie in ausreichender Menge da sind.
  • Neue Quarantäne-Pflichten: Nach einem positiven Selbsttest muss sich der Getestete unmittelbar in Quarantäne begeben und sich zusätzlich einem PCR-Test unterziehen. Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Verkürzung durch einen negativen Corona-Test ist nicht möglich.
  • Mehr Impfungen: Deutschlandweit sollen Haus- und Fachärzte spätestens Anfang April an den Impfungen umfassender als bisher beteiligt werden. Der Wirkstoff Astrazeneca ist nun auch für Menschen im Alter ab 65 Jahren zugelassen. Anfang bis Mitte April werde voraussichtlich sehr viel mehr Impfstoff zur Verfügung stehen, sagte Bouffier.

Wie es weiter geht

Am 22. März wollen die Regierungschef von Bund und Ländern sich zu neuen Beratungen über die Corona-Regeln treffen. Über das Schicksal von Hotels oder der Reisebranche sagt der vorliegende Stufenplan nichts. In 14-Tage-Abschnitten sieht er weitere Öffnungsschritte vor – aber je nach Infektionslage. Frühestens ab 22. März wären bei einer Inzidenz unter 50 zum Beispiel wieder Besuche in der Außengastronomie oder im Kino möglich.

Läge der Wert wie aktuell wenigstens unter 100, wären solche Freiheiten zumindest mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttests möglich. Vom 5. April an würden bei Unterschreiten des 50er-Wertes Freizeitveranstaltungen draußen für bis zu 50 Teilnehmer erlaubt. Läge die Inzidenz darüber, aber unter 100, könnte der Einzelhandel auf Shopping ohne Termin umsteigen.

Quelle: hessenschau.de 

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