Der Hessische Fußball-Verband (HFV) hat sich mit einer Klarstellung an die Öffentlichkeit und seine Vereine gewandt. Zuletzt gab es im Rahmen der Vorrundenbesprechungen teilweise Verwirrung darüber, wie viele Zuschauer nun zu den Spielen zugelassen sind. Konkret geht es um die Frage, ob bei den 250 Menschen Spieler, Trainer und Schiedsrichter schon inkludiert sind oder nicht.

Diese Frage klärt der HFV nun mit einer Stellungnahme, auszugsweise heißt es wörtlich: „Für Fußballspiele in Hessen gilt aktuell und mindestens bis zum 31. August 2020 eine Teilnehmerbeschränkung der jeweiligen Veranstaltung von 250 Personen. Dazu zählen sowohl Zuschauer als auch Spieler, Betreuer und alle weiteren Personen auf dem Sportgelände.Höhere Teilnehmerzahlen für einzelne Spiele sind möglich, sofern eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Gesundheitsamt unter Vorlage eines extra dafür vorgesehenen Hygienekonzeptes beantragt und genehmigt wurde. Wichtig: Die aktuelle Regelung im Hessischen Amateurfußball ist damit abweichend von der des Landes Hessen, das nach einer Klarstellung die Teilnehmer als Zuschauer definiert. Die HFV-Regelung dient dabei dem Schutz der Vereine und soll diesen ermöglichen sich im Rahmen der Freundschaftsspiele bei etwas niedrigerer Teilnehmerzahl besser an die Abläufe des neuen Hygienekonzepts vor Ort zu gewöhnen, ohne Gefahr zu laufen, unbewusst eine behördliche Vorgabe zu verletzen.“

Das HFV-Präsidium will in seiner nächsten Sitzung (20. August) nun darüber beraten, ob man die eigene Regelung zum 1. September 2020 – und damit pünktlich zum geplanten Punktspielstart – an die rechtliche Grundlage des Landes Hessen anpasst.

Quelle: FuPa.net

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