Seit dem 4. März ist die zweite Stufe der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen in Kraft. Also gewissermaßen pünktlich vor dem Start der Amateurfußballer aus der Winterpause. Denn auch für die heimischen Sportlerinnen und Sportler bringt die Verordnung einige Lockerungen mit sich.
Das gilt unter freiem Himmel: Im Freien ist kein Nachweis für Sportlerinnen und Sportler mehr erforderlich. Dazu informiert das Wiesbadener Sportamt: „Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sind unter Beachtung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Für die Nutzung der Innenräume muss ein Nachweis (vollständig geimpft oder genesen oder getestet) vorliegen (3G-Regelung). Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske.“ Sprich: Mit einem Negativnachweis, können sich Ungeimpfte beispielsweise in Kabinen wieder umziehen. Aber es gilt: In den Innenräumen der Sportplätze seien Personen ab 16 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet, erläutert das Sportamt. Kinder unter sechs Jahren seien von der Maskenpflicht befreit, bei Menschen zwischen sechs und 15 Jahren reiche eine OP-Maske aus.
Zuschauer unter freien Himmel:Änderungen gibt es auch beim Blick auf die Besucherzahl. Unter 3G-Bedingungen sind nun 500 Zuschauer zugelassen. Eine Zahl, die bei den allermeisten Amateurspielen nicht überschritten wird. Sollten es aber doch einmal mehr sein, gilt die 2G-Plus-Regelung und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Wie viele Menschen beim Überschreiten der 500er-Grenze auf die Sportplätze dürfen, ist ebenfalls geklärt. Die maximale Kapazität des Sportplatzes ist um die grundsätzliche Zuschauerzahl von 500 zu reduzieren, von dieser Differenz dürfen zusätzlich 75 Prozent eingelassen werden, erläutert das Sportamt. Ein Rechenbeispiel: Beträgt die maximale Kapazität 600, können bis zu 575 Menschen kommen (600 – 500 = 100; 75 Prozent von 100 = 75; 500 +75 = 575).
Quelle: FuPa.net